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Ferienausschuss

FilterMenü Mandant: Stadt Schwandorf Zeitraum: Heute

Zuständigkeit

(1) Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit (Abs. 2) alle An-gelegenheiten, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Aufgaben, die kraft Gesetzes der Beschlussfassung des Stadtrates vorbehalten sind (vgl. § 2), soll der Ferienausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Stadt, für die Allgemeinheit oder für die Beteiligten bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können. Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die dem Werkausschuss (vgl. § 8 Nr. 4 und 5) obliegen oder kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.

(2) Die Ferienzeit des Stadtrates beginnt jeweils mit dem 1. Ferientag und endet mit
dem letzten Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien (Freistaat Bayern).

(3) Der Ferienausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Hauptausschusses.

BezeichnungInhalt

Mandatsträger:

Name  Partei Art der Mitarbeit
Vorsitzender
Helmut Hey  SPD - Oberbürgermeister Vorsitzender
Ausschusssprecher
Franz Schindler  SPD - Fraktionsvorsitzender Ausschusssprecher
Andreas Wopperer  CSU - Fraktionsvorsitzender Ausschusssprecher
Ausschussmitglied
Ferdi Eraslan  FW Ausschussmitglieder
Andreas Feller  CSU Ausschussmitglieder
Sandra Gierl  SPD Ausschussmitglieder
Kurt Mieschala  CSU Ausschussmitglieder
Ulrike Roidl  SPD - 2. Bürgermeisterin Ausschussmitglieder
Max Schuierer  SPD Ausschussmitglieder
Dr. Wolfgang Schuster  CSU Ausschussmitglieder
Lothar Walz  CSU Ausschussmitglieder


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