Sitzung: 26.10.2020 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat genehmigt die
nachfolgenden Punkte:
a)
die Feststellung
des Jahresabschlusses 2019 der Wasserversorgung, wie Beschlussvorlage
b) die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2019 zur allgemeinen Finanzrücklage
der Wasserversorgung,
c)
und die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Ja |
Nein |
|
Stimmen |
|||
27 |
27 |
0 |