Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat genehmigt: 

 

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Sparte Erzeugung und Einspeisung elektr. Energie, wie in der Beschlussvorlage,

 

b)  der festgestellte Aufwand in Höhe von 1.382,77 Euro wird von der Stadt übernommen und führt zu dem ausgeglichenen Jahresergebnis

 

c)    und die Entlastung der Werkleitung.

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

28

0