Sitzung: 26.10.2020 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat genehmigt:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Sparte
Erzeugung und Einspeisung elektr. Energie, wie in der Beschlussvorlage,
b) der festgestellte Aufwand in Höhe von 1.382,77 Euro
wird von der Stadt übernommen und führt zu dem ausgeglichenen Jahresergebnis
c) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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28 |
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