Beschluss:

 

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat genehmigt folgendes:  

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses 2019, wie in der Beschlussvorlage beschrieben,

b)          die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2019 in die allgemeine Finanzrücklage

c)          und die Entlastung der Werkleitung.

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

28

0