Nachtrag: 22.10.2020 Nummer 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Geschäftsleitung.

Hiernach ergibt sich nachstehendes Ergebnis der Jahresrechnung 2019:

 

 

Feststellung des Ergebnisses:

 

 

 

Verwaltungs-

haushalt

Vermögens-

haushalt

Gesamt-

haushalt

 

 

Soll-Einnahmen

100.670,00 EUR

71.560,96EUR

172.230,96 EUR

 + Neue Haushaltseinnahmereste

 +

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 - Abgang alter Haushaltseinnahmereste

 -

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Bereinigte Soll-Einnahmen

 =

100.670,00 EUR

71.560,96 EUR

172.230,96 EUR

 

Soll-Ausgaben

 

100.670,00 EUR

71.560,96 EUR

172.230,96 EUR

 + Neue Haushaltsausgabereste

 +

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 - Abgang alter Haushaltsausgabereste

 -

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Bereinigte Soll-Ausgaben

 =

100.670,00 EUR

71.560,96 EUR

172.230,96 EUR

 

In den Solleinnahmen des Vermögenshaushaltes sind enthalten:

 

Zuführung an den Vermögenshaushalt:

 

Haushaltsansatz

Anordnungssoll

Mehrzuführung

0,00 EUR

23.560,96 EUR

23.560,96 EUR

 

 

Aufnahme von Krediten:

 

Bei der Haushaltsstelle 1.9101.3776 „Kreditaufnahme“ wurde kein Haushaltseinnahmerest gebildet.

 

 

In den Sollausgaben des Vermögenshaushaltes sind enthalten:

 

 

Grunderwerb:

 

Für den Grunderwerb wurden keine Haushaltsausgabenreste gebildet.

 

 

 

 

 

Haushaltsvergleich:

 

I. Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

Einnahmen im Verwaltungshaushalt

99.000,00 EUR

100.670,00 EUR

1.670,00 EUR

Ausgaben im Verwaltungshaushalt

99.000,00 EUR

77.109,04 EUR

21.890,96 EUR

Differenz

 

0,00 EUR

23.560,96 EUR

23.560,96 EUR

 

 

II. Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

Einnahmen im Verwaltungshaushalt

48.000,00 EUR

71.560,96 EUR

23.560,96 EUR

Ausgaben im Verwaltungshaushalt

48.000,00 EUR

71.560,96 EUR

23.560,96 EUR

Differenz

 

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 

 

Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben: 

 

Bei der Haushaltsstelle 0.7915.5410 „Haus- und Grundstückslasten“ liegen überplanmäßige Ausgaben vor. Es wird gebeten, diese Mehrausgaben gem. Art. 66 GO nachträglich bereit zu stellen. Eine Deckung erfolgt durch Minderausgaben des Verwaltungshaushaltes.

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Jahresrechnung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet an der A93“ für das Jahr 2019.

 

Die Jahresrechnung ist nunmehr nach § 21 Abs. 1 der Verbandssatzung zu prüfen (örtliche Rechnungsprüfung).

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

16

16

0