Nachtrag: 22.10.2020 Nummer 4
Sitzung: 16.11.2020 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Beschlussvorschlag:
a) Beschluss
über die Haushaltssatzung 2020:
Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:
Auf Grund
der Art. 40 ff. des Gesetztes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG- und
Art. 63. ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom
02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
67.000 EUR |
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
61.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern
gemäß § 19 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage:
a) |
Der
durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird aufgrund der Corona-Situation auf
0,00 EUR festgesetzt um die Verbandsmitglieder finanziell zu entlasten. |
b) |
Der
durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Investitionsumlagen) zur
Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird aufgrund der
Corona-Situation auf 0,00 EUR festgesetzt um die Verbandsmitglieder
finanziell zu entlasten. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in
Kraft.
b) Beschluss
des Finanzplanes für die Jahre 2019 bis 2023, der als Anlage dem Haushaltsplan
2020 beigefügt ist.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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17 |
17 |
0 |