Nachtrag: 22.10.2020 Nummer 4

Beschlussvorschlag:

 

a) Beschluss über die Haushaltssatzung 2020:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetztes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG- und Art. 63. ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom 02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

67.000 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

61.000 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern gemäß § 19 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage:

 

a)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird aufgrund der Corona-Situation auf 0,00 EUR festgesetzt um die Verbandsmitglieder finanziell zu entlasten.

 

b)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Investitionsumlagen) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird aufgrund der Corona-Situation auf 0,00 EUR festgesetzt um die Verbandsmitglieder finanziell zu entlasten.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

b) Beschluss des Finanzplanes für die Jahre 2019 bis 2023, der als Anlage dem Haushaltsplan 2020 beigefügt ist.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

17

17

0