Sitzung: 01.10.2007 Stadtrat
Nach weiterer Diskussion beschließt der Stadtrat mit
17:13 Stimmen:
1.
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Beschluss
des Bayerischen Verwaltungs-gerichtshofes vom 27.07.2007, mit dem das Urteil
des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 05.03.2007 rechtskräftig geworden ist.
Ebenfalls wird Kenntnis genommen vom Schreiben des Landratsamtes Schwandorf vom
13.08.2007 mit der Weisung, den Stadtratsbeschluss Nr. 3.3 vom 03.04.2006 –
soweit beanstandet – aufzuheben.
2. Der Stadtrat hebt seinen Beschluss Nr. 3.3 vom 03.04.2006 (Ergänzung der Übergangsbestimmung) nicht auf.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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30 |
17 |
13 |