Nach weiterer Diskussion beschließt der Stadtrat mit 17:13 Stimmen:

 

1.            Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungs-gerichtshofes vom 27.07.2007, mit dem das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 05.03.2007 rechtskräftig geworden ist. Ebenfalls wird Kenntnis genommen vom Schreiben des Landratsamtes Schwandorf vom 13.08.2007 mit der Weisung, den Stadtratsbeschluss Nr. 3.3 vom 03.04.2006 – soweit beanstandet – aufzuheben.

2.            Der Stadtrat hebt seinen Beschluss Nr. 3.3 vom 03.04.2006 (Ergänzung der Übergangsbestimmung) nicht auf.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

17

13