Sitzung: 10.12.2020 Alten- und Pflegeheimausschuss
Egon Gottschalk,
Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2021 anhand des
Vorberichts.
Stadtrat Christian Eimer
(CSU)
erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung
mit Wirtschaftsplan 2021 zustimmt.
Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die
SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan 2021 zustimmt.
Stadtrat Paul Groß
(Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan 2021 zustimmt.
Stadtrat Dr. Jochen
Glamsch (UW)
stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2021
zu.
Stadtrat Werner Reimer
(AfD)
stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2021
zu.
Oberbürgermeister
Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan 2021 zu.
Beschluss:
Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den
vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das
Jahr 2021 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes
2021 zu beschließen:
Haushaltssatzung
2021
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit
Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von
ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§
1
Die als Anlage beigefügten
Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 werden hiermit festgesetzt; sie
schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 7.682.823,17
€
·
in den Aufwendungen 7.682.813,52 €,
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen mit 336.735,02 €
·
in den Ausgaben mit 336.735,02 €,
für die Vermögensverwaltung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 102.610,00 €
·
in den Aufwendungen mit 61.923,71 €,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 0,00 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 7.730.603,17
€
·
in den Aufwendungen mit 7.669.907,23
€,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 336.735,02 €
in den Ausgaben mit 336.735,02 €.
im Investitionsplan
mit 116.000 € im Wirtschaftsjahr
und 364.000 € im Zeitraum 2021 – 2025
im Finanzplan
mit
336.735,00 €.
§
2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§
3
§
4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§
5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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10 |
10 |
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