Beschluss:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme bei einem Kostenrahmen von unter 75.000 EUR gemäß der Bewirtschaftungsbefugnis nach der Geschäftsordnung umzusetzen. Bei Kosten über 75.000 EUR hat der jeweilige Ausschuss hierüber zu entscheiden.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

31

28

3