Sitzung: 22.02.2021 Stadtrat
Beschluss:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme bei einem Kostenrahmen von
unter 75.000 EUR gemäß der Bewirtschaftungsbefugnis nach der Geschäftsordnung
umzusetzen. Bei Kosten über 75.000 EUR hat der jeweilige Ausschuss hierüber zu
entscheiden.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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31 |
28 |
3 |