Sitzung: 15.02.2021 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01.12.2020 ist der Stadtrat
für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
zuständig.
Der
Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Satzungsänderungen bei der EBS:
Satzung
zur Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
der Stadt Schwandorf
„Wasser- und Fernwärmeversorgung"
Vom xx. Monat 2021
Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 23
S. 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom
24. Juli 2020 (GVBI. S. 350), folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf „Wasser- und Fernwärme-versorgung" vom
28. November 1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. November 2018, wird
wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 3 wird
wie folgt geändert:
a) In Nr. 4 wird der Betrag
„25.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €" ersetzt.
b) In Nr. 5 wird der Betrag
„25.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €" ersetzt.
c) In Nr. 6 wird der Betrag „50.000,00 €"
durch den Betrag „75.000 €" und der Betrag „250.000,00 €" durch den
Betrag „500.000 €" ersetzt.
d) In
Nr. 7 wird der Betrag „25.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €"
ersetzt.
e) In
Nr. 8 wird der Betrag „50.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €"
ersetzt.
f) Nr. 9 erhält folgende
Fassung:
„9. Erlass, Niederschlagung, Stundung von Abgaben, insbesondere von
Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie sonstiger Forderungen ab den folgenden
Beträgen im Einzelfall:
- Erlass 15.000 €
- Niederschlagung 25.000 €
-
Stundung bis zu einem Jahr 50.000 €
- Stundung über einem Jahr 25.000 €
- Aussetzung der Vollziehung 50.000 €,"
g) Nr. 10 erhält folgende Fassung:
„10. Einlegung von Rechtsmitteln einschließlich Klagen, Einleitung von
Aktivprozessen, Abschluss von Vergleichen, wenn der voraussichtliche Streitwert
oder das Zugeständnis der Stadt 75.000 € übersteigt."
2.) § 6 Abs. 1
wird wie folgt geändert:
In
Ziff. 7 wird der Betrag „250.000,00 €" durch den Betrag „500.000 €"
ersetzt.
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich zu den Tagesordnungspunkten der öffentlichen Sitzung wurden folgende Punkte behandelt:
Stadtrat Braun wollte sich nochmals vergewissern, dass der Ringschluss der Wasserleitung zwischen Schlottweg und Am Grein zusammen mit der Gasleitung in Gögglbach verlegt wird.
Werkleiter Zurek bejaht dies.
Stadtrat Dr. Saur merkt an, dass er gerne wieder jede Beschlussvorlage mit Deckblatt haben möchte, wie es bisher der Fall war. Die Neuerungen der Sitzungsvorlagen sind unübersichtlich.
Oberbürgermeister Feller sagt hierzu, dass die Ausführung der Beschlussvorlagen als Mega-PDF nicht vorteilhaft ist. Eine Änderung der Beschlussvorlagen ist nicht ohne weiteres möglich. Die Neuerung hat sich nicht bewährt.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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