Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01.12.2020 ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Satzungsänderungen bei der EBS:

 

Satzung zur Änderung der

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf
„Wasser- und Fernwärmeversorgung"

Vom xx. Monat 2021

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 23 S. 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBI. S. 350), folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf „Wasser- und Fernwärme-versorgung" vom 28. November 1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. November 2018, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)    In Nr. 4 wird der Betrag „25.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €" ersetzt.

b)    In Nr. 5 wird der Betrag „25.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €" ersetzt.

c)    In Nr. 6 wird der Betrag „50.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €" und der Betrag „250.000,00 €" durch den Betrag „500.000 €" ersetzt.

d)    In Nr. 7 wird der Betrag „25.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €" ersetzt.

e)    In Nr. 8 wird der Betrag „50.000,00 €" durch den Betrag „75.000 €" ersetzt.

f)     Nr. 9 erhält folgende Fassung:

„9. Erlass, Niederschlagung, Stundung von Abgaben, insbesondere von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie sonstiger Forderungen ab den folgenden Beträgen im Einzelfall:

- Erlass                                15.000 €

- Niederschlagung              25.000 €

- Stundung bis zu einem Jahr 50.000 €
- Stundung über einem Jahr 25.000 €

- Aussetzung der Vollziehung 50.000 €,"

g) Nr. 10 erhält folgende Fassung:

„10. Einlegung von Rechtsmitteln einschließlich Klagen, Einleitung von Aktivprozessen, Abschluss von Vergleichen, wenn der voraussichtliche Streitwert oder das Zugeständnis der Stadt 75.000 € übersteigt."

2.) § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

In Ziff. 7 wird der Betrag „250.000,00 €" durch den Betrag „500.000 €" ersetzt.

§2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich zu den Tagesordnungspunkten der öffentlichen Sitzung wurden folgende Punkte behandelt:

 

Stadtrat Braun wollte sich nochmals vergewissern, dass der Ringschluss der  Wasserleitung zwischen Schlottweg und Am Grein zusammen mit der Gasleitung in Gögglbach verlegt wird.

 

Werkleiter Zurek bejaht dies.

 

 

Stadtrat Dr. Saur merkt an, dass er gerne wieder jede Beschlussvorlage mit Deckblatt haben möchte, wie es bisher der Fall war. Die Neuerungen der Sitzungsvorlagen sind unübersichtlich.

 

Oberbürgermeister Feller sagt hierzu, dass die Ausführung der Beschlussvorlagen als Mega-PDF nicht vorteilhaft ist. Eine Änderung der Beschlussvorlagen ist nicht ohne weiteres möglich. Die Neuerung hat sich nicht bewährt.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

10

1