Sitzung: 22.02.2021 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt
die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2021 für die Bürgerspitalstiftung
Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes
2021:
Haushaltssatzung
2021
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit
Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von
ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§
1
Die als Anlage beigefügten
Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 werden hiermit festgesetzt; sie
schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 7.682.823,17
€
·
in den Aufwendungen 7.682.813,52
€,
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen mit 336.735,02 €
·
in den Ausgaben mit 336.735,02 €,
für die Vermögensverwaltung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 102.610,00 €
·
in den Aufwendungen mit 61.923,71 €,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 0,00 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 7.730.603,17
€
·
in den Aufwendungen mit 7.669.907,23
€,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 336.735,02 €
in den Ausgaben mit 336.735,02 €.
im Investitionsplan
mit 116.000 € im Wirtschaftsjahr
und 364.000 € im Zeitraum 2021 – 2025
im Finanzplan
mit
336.735,00 €.
§
2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§
3
§
4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§
5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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