Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2021 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2021:

 

Haushaltssatzung 2021

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          7.682.823,17 €

 

·         in den Aufwendungen                                    7.682.813,52 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                                        336.735,02 €

 

·         in den Ausgaben mit                                          336.735,02 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                             102.610,00 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                  61.923,71 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                          0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

 

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          7.730.603,17 €

 

·         in den Aufwendungen mit                             7.669.907,23 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              336.735,02 €

 

in den Ausgaben mit                                                336.735,02 €.

 

 

im Investitionsplan

 

mit                                                                                 116.000 € im Wirtschaftsjahr

 

und                                                                                364.000 € im Zeitraum 2021 – 2025

 

im Finanzplan mit                                                      336.735,00 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

31

31

0