Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei Schwandorf vom 21.05.2007. Hiernach ergibt sich nachstehendes Ergebnis der Jahresrechnung 2006:

 

 

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt:

7.000,00 EUR

 

Solleinnahmen Vermögenshaushalt :

392,56 EUR

 

 

----------------

 

Solleinnahmen Gesamthaushalt:

7.392,56 EUR

 

= Summe bereinigter Solleinnahmen

============

 

 

 

 

 

 

 

Sollausgaben Verwaltungshaushalt:

7.000,00 EUR

 

Sollausgaben Vermögenshaushalt:

392,56 EUR

 

 

----------------

 

Sollausgaben Gesamthaushalt:

7.392,56 EUR

 

= Summe bereinigter Sollausgaben

============

 

 

In den Sollausgaben sind enthalten:

 

1. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

 

Haushaltsansatz

Anordnungssoll

Mehrzuführung

 

 

 

0,00 EUR

392,56 EUR

392,56 EUR

 

 

 

 

 

2. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

 

    Der Sollüberschuss 2006 in Höhe von 392,56 EUR wurde als Kassenausgaberest der

    allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

Haushaltsvergleich

 

I.   Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

 

 

 

 

Einnahmen im

Verwaltungshaushalt

 

7.210,00

 

EUR

 

7.000,00

 

EUR

 

- 210,00

 

EUR

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben im

Verwaltungshaushalt

 

7.210,00

 

EUR

 

7.000,00

 

EUR

 

- 210,00

 

EUR

 

 

 

------------------

-------------------

Differenz:

 

 

0,00

EUR

0,00

EUR

 

 

 

==============

===============

 

 

II.  Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

 

 

 

 

Einnahmen im

Vermögenshaushalt

0,00

EUR

392,56

EUR

+ 392,56

EUR

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben im

Vermögenshaushalt

0,00

EUR

392,56

EUR

+ 392,56

EUR

 

 

 

------------------

-------------------

Differenz:

 

 

0,00

EUR

0,00

EUR

 

 

 

==============

===============

 

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Jahresrechnung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ für das Jahr 2006.

 

Die Jahresrechnung ist nunmehr nach § 21 Abs. 1 der Verbandssatzung zu prüfen (örtliche Rechnungsprüfung).

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

16

16

0