Sitzung: 20.12.2007 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Beschluss:
Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht vom 04.12.2007 und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:
„Auf
Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG –
und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung
vom 02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
119.650,00 EUR |
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
390,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
festgesetzt. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
§ 4
Der
Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern gemäß § 19 Abs. 2 der
Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage: |
|||
|
|||
a) |
Der
durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 116.580,00 EUR festgesetzt und
wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt: |
||
|
|
||
|
Stadt
Schwandorf |
45 % |
52.461,00 EUR |
|
|
|
|
|
Gemeinde
Wackersdorf |
45 % |
52.461,00 EUR |
|
|
|
|
|
Gemeinde
Steinberg am See |
10 % |
11.658,00 EUR |
b) |
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
§ 5
Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht
beansprucht. |
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft.“ |
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
|||
16 |
16 |
0 |