Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht vom 04.12.2007 und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

„Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG – und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom 02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

119.650,00 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

390,00 EUR

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

                                                            § 4

 

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern gemäß § 19 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage:

 

a)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 116.580,00 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

52.461,00 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

52.461,00 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

11.658,00 EUR

 

 

b)

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

                                                             § 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

                                              

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft.“

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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