Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat erkennt den Feuerwehrbedarfsplan als Grundlage für künftige Entscheidungen an (grundsätzliche Billigung des Bedarfsplans).

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarfsplan spätestens im Jahr 2026 fortzuschreiben zu lassen.

 

3.    Der Stadtrat billigt das im Bedarfsplan vorgeschlagene Fahrzeugkonzept (siehe Anlage) grundsätzlich und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung, wobei der SW KatS am Standort der Feuerwehr Schwandorf verbleibt, das zweite Trägerfahrzeug der Feuerwehr Schwandorf mit Kran beschafft wird und der Teleskoplader ersatzlos aus der Liste zu streichen ist.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Vor- und Nachteile der möglichen Standorte (aktueller Standort in der Ettmannsdorfer Straße, neuer Standort in der Schwimmbadstraße) für die Feuerwache Schwandorf auszuarbeiten und zu klären, inwieweit ein Neubau am bisherigen Standort überhaupt technisch und organisatorisch möglich wäre, wobei die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Schwandorf sichergestellt werden muss.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten Zeitplan zur Realisierung und Finanzierung eines Neubaus der Feuerwache Schwandorf zu erarbeiten.

 

6.    Der Stadtrat befürwortet eine gemeinsame Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehren Dachelhofen und Ettmannsdorf, sofern ein geeigneter Standort vorhanden ist, mit dem beide Feuerwehren einverstanden sind. Außerdem stimmt der Stadtrat dem vorgeschlagenen Zeitplan für die Errichtung des gemeinsamen Gerätehauses grundsätzlich zu.

 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Empfehlungen aus dem Feuerwehrbedarfsplan abzuarbeiten bzw. umzusetzen.

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

28

0