Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Für das Flurstück Nr. 459 der Gemarkung Krondorf wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XVIII „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ mit integriertem Grünordnungsplan aufgestellt. Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtslageplan (Anlage 1) zu entnehmen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der vom Planungsbüro W. Röth GmbH Stadtplaner – Landschaftsarchitekten erstellte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ mit integriertem Grünordnungsplan vom 26.03.2021 mit Begründung und Umweltbericht wird gebilligt (Anlagen 2 und 3).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

9

1