Sitzung: 29.04.2021 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Planungs- und
Umweltausschuss beschließt:
1. Die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den als
Anlage 3 beigefügten Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wird beschlossen.
2. Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans
mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem
Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten“ in
der Fassung vom 26.03.2021 mit Begründung und Umweltbericht wird gebilligt.
3. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 16.
Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des
Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd –
Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten, gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen.
Anwesend |
Ja |
Nein |
|
Stimmen |
|||
9 |
9 |
0 |