Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.    Die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den als Anlage 3 beigefügten Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wird beschlossen.

 

2.    Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten“ in der Fassung vom 26.03.2021 mit Begründung und Umweltbericht wird gebilligt.

 

3.    Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten, gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

9

9

0