Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.    Die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den in Anlage 3 beigefügten Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wird beschlossen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.03.2021 wird gebilligt.

 

3.    Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

9

9

0