Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ wird beschlossen und der Vorentwurf vom 26.03.2021 gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

9

1