Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagenbericht des Amtes Finanzen und Schulen und beschließt die beiliegenden Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen durch das Schwandorfer Hilfswerk (Weihnachtsaktion) mit der Änderung unter „Nr. 3, Buchstabe a) – Höhe und Gegenstand der Zuwendung:

Kindern aus Schwandorf wird eine Zuwendung in Höhe von 70 Euro (statt vorgeschlagenen 50 Euro) in Form von Gutscheinen (drei Gutscheine im Wert von je 20 Euro und ein Gutschein im Wert von 10 Euro) gewährt. Die Gutscheine können in den von der Stadt Schwandorf genannten Geschäften eingelöst werden und sind für die Beschaffung von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren für die Kinder zu verwenden. Zusätzlich können Hygieneartikel für Babys beschafft werden.“


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0