Beschluss:

 

Die Zweckverbandsversammlung billigt den vorgelegten Entwurf des Planungsbüro Bruggers vom 06.07.2021 und erteilt der Verwaltung den Auftrag die frühzeitige öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) vorzunehmen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

17

17

0