Beschluss:

 

a) Beschluss über die Haushaltssatzung 2021

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetztes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG- und Art. 63. ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom 02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

82.000 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

550.000 EUR

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern gemäß

§ 19 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage:

 

a)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 82.000  EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

36.900 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

36.900 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

8.200 EUR

 

 

b)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 350.000 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

157.500 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

157.500 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

35.000 EUR

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 13.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

b) Beschluss des Finanzplanes für die Jahre 2020 bis 2024, der als Anlage dem Haushaltsplan 2021 beigefügt ist.

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

17

17

0