Sitzung: 14.11.2007 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen
werden gebilligt (siehe beil. Abwägungslisten).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung einzuleiten.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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