Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt (siehe beil. Abwägungslisten).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung einzuleiten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

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0