Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen werden gebilligt (siehe beil. Abwägungslisten).

Die Weiterbehandlung erfolgt in der nächsten Ausschusssitzung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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