Ohne Diskussion fasst der Ausschuss einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.    Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 79 „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten/Wettbüros im Bereich der Industriestraße“ wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlungen der Verwaltung gemäß der Abwägungsliste in Anlage 3 werden gebilligt.

 

2.    Der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 79 „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten/Wettbüros im Bereich der Industriestraße“ vom 05.07.2021 wird mit Begründung und Umweltbericht gebilligt.

 

3.    Die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 79 „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten/Wettbüros im Bereich der Industriestraße“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0