Sitzung: 21.07.2021 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes für Finanzen und Schulen und beschließt, die nachfolgende Verordnung zu erlassen:
„Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die
Sicherung der Gehbahnen im Winter
(Reinigungsverordnung)“
Vom _________
Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), folgende Verordnung:
§ 1
Die Anlage Straßenverzeichnis zu § 5 der
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die
Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) vom 25. Februar 2021
wird wie folgt geändert:
1. Unter
der Überschrift Straßen der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung)
werden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Folgende
Straßen bzw. Teilstücke werden in alphabetischer Ordnung neu aufgenommen:
Birkenlohstraße
Hochrainstraße
Libourne-Allee
Regensburger
Straße
b) Folgende Straßen werden gestrichen:
Ettmannsdorfer
Straße
Fliederstraße
Föhrenstraße
Gartenstraße
Ketteler
Straße
Kohlenstraße
Kruckentalstraße
Nariskerstraße
Rosenstraße
Weiherstraße
c) Der Klammerzusatz nach Bayerwaldstraße
wird gestrichen.
d) Der Klammerzusatz nach Bleistädterstraße
wird gestrichen.
e) Der Klammerzusatz nach Böhmische Torgasse
wird geändert auf
„(von
Fronberger Straße bis Blasturm und von Fronberger Straße bis Egerländer Straße)“.
f) Der Klammerzusatz nach Ehrlichstraße wird
gestrichen.
g) Der Klammerzusatz nach Fabrikstraße wird
gestrichen.
h) Der Klammerzusatz nach Gabelsbergerstraße
wird gestrichen.
i) Der Klammerzusatz nach Guerickestraße wird
gestrichen.
j) Der Klammerzusatz nach Herbststraße wird
gestrichen.
k) Der Klammerzusatz nach Hochrainstraße wird
gestrichen.
l) Der Klammerzusatz nach Jahnstraße wird
gestrichen.
m) Der Klammerzusatz nach Regensburger Straße
wird geändert auf
„(von
Moosstraße bis Libourne-Allee)“.
n) Der Klammerzusatz nach Wackersdorfer
Straße wird geändert auf
„(von
Sandstraße bis An der Schwefelquelle)“.
2. Unter der Überschrift Straßen der
Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung) werden folgende Änderungen vorgenommen.
a) Der Klammerzusatz nach Ettmannsdorfer
Straße wird geändert auf
„(von
Breite Straße bis Dachelhofer Straße)“.
b) Der Klammerzusatz nach
Friedrich-Ebert-Straße wird gestrichen.
c) Der Klammerzusatz nach Fronberger Straße
wird geändert auf
„(von
Naabuferstraße bis Böhmische Torgasse)“.
d) Der Klammerzusatz nach Nürnberger Straße
wird geändert auf
„(von
Naabuferstraße bis Krondorfer Straße)“.
e) Der Klammerzusatz nach Steinberger Straße
wird geändert auf
„(von
Pesserlstraße bis Karmelitenstraße)“.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
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Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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22 |
6 |