Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes für Finanzen und Schulen und beschließt, die nachfolgende Verordnung zu erlassen:

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die

Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die

Sicherung der Gehbahnen im Winter

(Reinigungsverordnung)“

 

Vom _________

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), folgende Verordnung:

 

 

§ 1

 

Die Anlage Straßenverzeichnis zu § 5 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) vom 25. Februar 2021 wird wie folgt geändert:

 

 

1.  Unter der Überschrift Straßen der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

a) Folgende Straßen bzw. Teilstücke werden in alphabetischer Ordnung neu aufgenommen:

 

     Birkenlohstraße

     Hochrainstraße

     Libourne-Allee

     Regensburger Straße

 

b) Folgende Straßen werden gestrichen:

     Ettmannsdorfer Straße

     Fliederstraße

     Föhrenstraße

     Gartenstraße

     Ketteler Straße

     Kohlenstraße

     Kruckentalstraße

     Nariskerstraße

     Rosenstraße

     Weiherstraße

 

c) Der Klammerzusatz nach Bayerwaldstraße wird gestrichen.

 

d) Der Klammerzusatz nach Bleistädterstraße wird gestrichen.

 

e) Der Klammerzusatz nach Böhmische Torgasse wird geändert auf

     „(von Fronberger Straße bis Blasturm und von Fronberger Straße bis Egerländer        Straße)“.

 

f) Der Klammerzusatz nach Ehrlichstraße wird gestrichen.

 

g) Der Klammerzusatz nach Fabrikstraße wird gestrichen.

 

h) Der Klammerzusatz nach Gabelsbergerstraße wird gestrichen.

 

i) Der Klammerzusatz nach Guerickestraße wird gestrichen.

 

j) Der Klammerzusatz nach Herbststraße wird gestrichen.

 

k) Der Klammerzusatz nach Hochrainstraße wird gestrichen.

 

l) Der Klammerzusatz nach Jahnstraße wird gestrichen.

 

m) Der Klammerzusatz nach Regensburger Straße wird geändert auf

     „(von Moosstraße bis Libourne-Allee)“.

 

n) Der Klammerzusatz nach Wackersdorfer Straße wird geändert auf

     „(von Sandstraße bis An der Schwefelquelle)“.

 

 

2. Unter der Überschrift Straßen der Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung) werden folgende Änderungen vorgenommen.

 

a) Der Klammerzusatz nach Ettmannsdorfer Straße wird geändert auf

     „(von Breite Straße bis Dachelhofer Straße)“.

 

b) Der Klammerzusatz nach Friedrich-Ebert-Straße wird gestrichen.

 

c) Der Klammerzusatz nach Fronberger Straße wird geändert auf

     „(von Naabuferstraße bis Böhmische Torgasse)“.

 

d) Der Klammerzusatz nach Nürnberger Straße wird geändert auf

     „(von Naabuferstraße bis Krondorfer Straße)“.

 

e) Der Klammerzusatz nach Steinberger Straße wird geändert auf

     „(von Pesserlstraße bis Karmelitenstraße)“.

 

 

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

 

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Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

22

6