Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben in der eingereichten Form nicht zu.

 

Die festgesetzte Geschoßzahl und die Baugrenzen sind einzuhalten. Bei Überschreitung des zulässigen Maßes von Anbauten um bis zu 20 % kann eine Befreiung erteilt werden.

 

Von der Festsetzung des Seitenverhältnisses wird befreit. Sollte bei verminderter Geschoßzahl eine Befreiung von den Festsetzungen bezüglich der Abstandsflächen notwendig sein, sind die Bestimmungen der aktuellen BayBO anzuwenden.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0