Sitzung: 25.10.2021 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 12 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01. Dezember 2020 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 6 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 05. Oktober 2021 seine Empfehlung für eine Zustimmung ausgesprochen.
Der Stadtrat genehmigt die nachfolgenden Punkte:
a)
die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der
Wasserversorgung, wie Beschlussvorlage,
b) die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2020 zur allgemeinen
Finanzrücklage der
Wasserversorgung,
b) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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27 |
27 |
0 |