Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wird gemäß den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlage 3) beschlossen.

 

  1. Der Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan vom 01.09.2021 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten wird gefasst.

 

  1. Die Begründung in der Fassung vom 04.08.2021 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Antragstellung zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung der Oberpfalz beauftragt.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0