Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wird gemäß den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlage 3) beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“ vom 01.09.2021, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 01.09.2021 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0