Sitzung: 29.11.2021 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat
nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und
beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2022 für die
Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen
Stellenplanes 2022:
Haushaltssatzung
2022
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt
die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die als
Anlage beigefügten Wirtschaftspläne (Tischvorlage) für das Wirtschaftsjahr 2022
werden hiermit festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 8.237.525,27
€
·
in den Aufwendungen 8.237.525,27
€
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen
mit 118.283,36 €
·
in den Ausgaben mit 118.283,36
€
·
,
für die
Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 101.610,00 €
·
in den Aufwendungen
mit 64.223,71 €,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00 €
in
den Ausgaben mit 0,00 €.
für die
Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 8.284.305,27
€
·
in den Aufwendungen
mit 8.246.918,98
€,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 118.283,00
€
in
den Ausgaben mit 118.283,00
€.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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28 |
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