Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2022 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2022:

 

Haushaltssatzung 2022

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne (Tischvorlage) für das Wirtschaftsjahr 2022 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          8.237.525,27 €

 

·         in den Aufwendungen                                    8.237.525,27 €

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                                        118.283,36 €

 

·         in den Ausgaben mit                                          118.283,36 €

·         ,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                             101.610,00 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                  64.223,71 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                          0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

 

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          8.284.305,27 €

 

·         in den Aufwendungen mit                             8.246.918,98 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                           118.283,00 €

 

in den Ausgaben mit                                             118.283,00 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

28

0