Sitzung: 22.11.2021 Alten- und Pflegeheimausschuss
Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den
Wirtschaftsplan 2022 anhand des Vorberichts.
Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der
Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zustimmt.
Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zustimmt.
Stadtrat Paul Groß (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zustimmt.
Stadtrat Kurt Mieschala (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan 2022 zu.
Stadtrat Werner Reimer (AfD) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan 2022 zu.
Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zu.
Beschluss:
Der Alten- und
Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung
und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der
nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2022 vorbehaltlich der Genehmigung
des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2022 zu beschließen:
Haushaltssatzung
2022
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt
die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die als
Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2022 werden hiermit
festgesetzt; sie schließen:
für
das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 8.237.525,27
€
·
in den Aufwendungen 8.237.525,27 €,
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen
mit 118.283,36 €
·
in den Ausgaben mit 118.283,36 €,
für die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 101.610,00 €
·
in den Aufwendungen
mit 64.223,71 €,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00 €
in
den Ausgaben mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 8.284.305,27
€
·
in den Aufwendungen
mit 8.246.918,98
€,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 118.283,00 €
in
den Ausgaben mit 118.283,00 €.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf
250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2022
in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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