Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2022 anhand des Vorberichts.

 

Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zustimmt.

 

Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zustimmt.

 

Stadtrat Paul Groß (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zustimmt.

 

Stadtrat Kurt Mieschala (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zu.

 

Stadtrat Werner Reimer (AfD) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zu.

 

Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2022 zu.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2022 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2022 zu beschließen:

 

Haushaltssatzung 2022

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2022 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          8.237.525,27 €

 

·         in den Aufwendungen                                    8.237.525,27 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                                        118.283,36 €

 

·         in den Ausgaben mit                                          118.283,36 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                             101.610,00 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                  64.223,71 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                          0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

 

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          8.284.305,27 €

 

·         in den Aufwendungen mit                             8.246.918,98 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              118.283,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                118.283,00 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0