Sitzung: 25.11.2021 Planungs- und Umweltausschuss
- Der Beschluss vom 16.06.2020 wird bestätigt, das gemeindliche Einvernehmen wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass
- die konkrete Abbaufläche im Bereich des Vorranggebietes KS 66 einen Mindestabstand von 250 m zur Kreisstraße SAD 2 nicht unterschreiten darf
- nach Beendigung des Kiesabbaus im Vorbehaltsgebiet KS 66/1 die Flächen im Rahmen der Rekultivierung vollumfänglich wiederaufzuforsten sind.
- Der Entwurf der Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Kieswerkes Klardorf GmbH & Co. Produktions KG wird gebilligt.
Stadtrat Dr. Karl Heinz Saur (FW) verlässt den Saal um 18:43 Uhr.
Anwesend |
Ja |
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