Beschluss:

 

  1. Der Beschluss vom 16.06.2020 wird bestätigt, das gemeindliche Einvernehmen wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass

 

-       die konkrete Abbaufläche im Bereich des Vorranggebietes KS 66 einen Mindestabstand von 250 m zur Kreisstraße SAD 2 nicht unterschreiten darf

 

-       nach Beendigung des Kiesabbaus im Vorbehaltsgebiet KS 66/1 die Flächen im Rahmen der Rekultivierung vollumfänglich wiederaufzuforsten sind.

 

  1. Der Entwurf der Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Kieswerkes Klardorf GmbH & Co. Produktions KG wird gebilligt.

 

 

 

Stadtrat Dr. Karl Heinz Saur (FW) verlässt den Saal um 18:43 Uhr.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

9

1