Beschluss:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wird gemäß den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlage 2) beschlossen.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ vom 09.11.2021, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 09.11.2021 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0