Sitzung: 29.11.2021 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Stadt Schwandorf übernimmt das Eigentum an allen im Flurbereinigungsplan auszuweisenden gemeinschaftlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft (Feld- und Waldwege einschließlich des Zubehörs, Gräben und Wasserläufe, Pflanzungen, Kiesgruben, naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzflächen, u. Ä. m.)
- Die Stadt Schwandorf übernimmt mit dem Eigentumsübergang auch die Unterhaltung der folgenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen:
a) Feld- und Waldwege nach Verordnung über die ausgebauten Feld- und Waldwege bis zur Klasse 7a
b) die sonstigen gemeinschaftlichen Anlagen, wie z. B. Gräben, Wasserläufe, Pflanzungen und Gewässerrandstreifen
c) die Ausgleichs- und Ersatzflächen nach näherer Maßgabe des Flurbereinigungsplans.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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