Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Schwandorf übernimmt das Eigentum an allen im Flurbereinigungsplan auszuweisenden gemeinschaftlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft (Feld- und Waldwege einschließlich des Zubehörs, Gräben und Wasserläufe, Pflanzungen, Kiesgruben, naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzflächen, u. Ä. m.)

 

  1. Die Stadt Schwandorf übernimmt mit dem Eigentumsübergang auch die Unterhaltung der folgenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen:

a)    Feld- und Waldwege nach Verordnung über die ausgebauten Feld- und Waldwege bis zur Klasse 7a

b)    die sonstigen gemeinschaftlichen Anlagen, wie z. B. Gräben, Wasserläufe, Pflanzungen und Gewässerrandstreifen

c)    die Ausgleichs- und Ersatzflächen nach näherer Maßgabe des Flurbereinigungsplans.

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

29

29

0