Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf billigt die vorgestellte Vorplanung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zu den wasserbaulichen Maßnahmen zum "Gesamtkonzept Innere Naab Schwandorf". Für die Umsetzung aller darin ausgeführten Belange zum Wohl der Allgemeinheit ist in der inneren Naab ganzjährig eine zugeleitete Wassermenge von mindestens 8,7 m³/s erforderlich.“

 

1.     

Zur vorgestellten Vorplanung entscheidet sich der Stadtrat für folgende der jeweils möglichen Varianten:

 

a) Wasserräder

Die Absicht, an den Wasserrädern am Tivoliwehr eine wirtschaftlich betriebene Wasserkraftanlage neu zu bauen, wird fallen gelassen. Gemäß Übereinkunft des Workshops vom 02.08.2021 soll von der Stadt Schwandorf der Umbau zu einem Schaukraftwerk mit einem Wasserbedarf von zirka 0,5 m³/s erfolgen.

Nähere Regelungen dazu und zur daraus sich ergebenden Unterhaltungsverpflichtung für die innere Naab werden im diesbezüglichen, gesonderten Wasserrechtsverfahren geregelt.


b) Wegeführung Kanu-Club-Gelände

Hinsichtlich der Wegeführung zu den geplanten Naabterrassen entscheidet sich die Stadt Schwandorf für die Variante, bei der der Weg unterhalb des Schuiererwehres, durch die Lücke zwischen Straßenbrücke und Kanu-Club-Gebäude, an den Stadtpark barrierefrei wieder angeschlossen wird.

 

c) Wasserspielplatz

Hinsichtlich des geplanten Wasserspielplatzes entscheidet sich die Stadt Schwandorf für die Variante, bei der oberhalb des neuen Schlauchwehres am Tivoliwehr Wasser aus der Naab entnommen, quer über das Parkgelände geführt und in die äußere Naab wieder eingeleitet wird.

 

 

2.    Um ein paralleles und abgestimmtes Vorgehen zu den Planungen des WWA Weiden zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt, folgende Maßnahmen aus den Steckbriefen, welche im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwandorf liegen, bis 30.06.2022 von einem geeigneten Planer ausarbeiten zu lassen und im nächsten darauffolgenden Planungs- und Umweltausschuss vorzustellen (Entwurfsplanung):

-          Planung des Barfußweges

-          Gestaltung der Ufermauer

-          Umsetzung des Schauwasserkraftwerks (Schauräder)

 

 

3.    Zur zusätzlichen Aufwertung der Maßnahmen an der Naab und im Stadtpark und als flankierende Maßnahmen beschließt der Stadtrat

 

a)    die Entwicklung eines Nutzungs- und Wegekonzeptes für den Stadtpark,

in dem alle wichtigen "Betriebspunkte" und Anbindungen (Kiosk, Naabterrasse, Spielplätze, Lehrpfade, Sportfeld, Weg über Tivoli zur Innenstadt, Steg an der Schuierermühle zum Rathaus) neu und unabhängig bewertet werden. Ein solches Konzept mit den Maßnahmen aus den Steckbriefen versetzt den Stadtrat in die Lage, abschließend nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

 

Die Verwaltung wird mit der Beauftragung eines geeigneten Planers zur Erstellung des Konzeptes bis zum 30.06.2022 und Vorlage im nächsten darauffolgenden Planungs- und Umweltausschuss beauftragt.

 

b)    die Entwicklung eines Konzeptes für ein einheitliches Erscheinungsbild der Einzelmaßnahmen für Bauwerke, Hinweisschilder oder Einbauten.

Die Verwaltung wird mit der Beauftragung eines geeigneten Planers zur Erstellung des Konzeptes bis zum 30.06.2022 und Vorlage im nächsten darauffolgenden Planungs- und Umweltausschuss beauftragt.

 

c)    begleitend und als Sofortmaßnahmen, mit deren Planung und Umsetzung die Verwaltung beauftragt wird:

-          Konzeptionelle Planung und Umsetzung des Stadtstrandes, nahe des bestehenden Kiosks, in Abstimmung mit dem Kioskbetreiber,

-          Umplanung des bestehenden Spielplatzes sowie Aufwertung und Ergänzung der Spielgeräte,

-          fortlaufende Aktualisierung der betreffenden Internetseite

 

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt,

 

a)     die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 einzuplanen.

 

b)     in Frage kommende Fördermittel zu beantragen (zum Beispiel für den Lehrpfad)

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

29

29

0