Sitzung: 07.02.2022 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf billigt die
vorgestellte Vorplanung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zu den
wasserbaulichen Maßnahmen zum "Gesamtkonzept Innere Naab Schwandorf".
Für die Umsetzung aller darin ausgeführten Belange zum Wohl der Allgemeinheit
ist in der inneren Naab ganzjährig eine zugeleitete Wassermenge von mindestens
8,7 m³/s erforderlich.“
1.
Zur
vorgestellten Vorplanung entscheidet sich der Stadtrat für folgende der jeweils
möglichen Varianten:
a) Wasserräder
Die
Absicht, an den Wasserrädern am Tivoliwehr eine wirtschaftlich betriebene
Wasserkraftanlage neu zu bauen, wird fallen gelassen. Gemäß Übereinkunft des
Workshops vom 02.08.2021 soll von der Stadt Schwandorf der Umbau zu einem
Schaukraftwerk mit einem Wasserbedarf von zirka 0,5 m³/s erfolgen.
Nähere
Regelungen dazu und zur daraus sich ergebenden Unterhaltungsverpflichtung für
die innere Naab werden im diesbezüglichen, gesonderten Wasserrechtsverfahren
geregelt.
b) Wegeführung Kanu-Club-Gelände
Hinsichtlich
der Wegeführung zu den geplanten Naabterrassen entscheidet sich die Stadt
Schwandorf für die Variante, bei der der Weg unterhalb des Schuiererwehres,
durch die Lücke zwischen Straßenbrücke und Kanu-Club-Gebäude, an den Stadtpark
barrierefrei wieder angeschlossen wird.
c) Wasserspielplatz
Hinsichtlich
des geplanten Wasserspielplatzes entscheidet sich die Stadt Schwandorf für die
Variante, bei der oberhalb des neuen Schlauchwehres am Tivoliwehr Wasser aus
der Naab entnommen, quer über das Parkgelände geführt und in die äußere Naab
wieder eingeleitet wird.
2.
Um ein paralleles und abgestimmtes
Vorgehen zu den Planungen des WWA Weiden zu gewährleisten, wird die Verwaltung
beauftragt, folgende Maßnahmen aus den Steckbriefen, welche im alleinigen
Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwandorf liegen, bis 30.06.2022 von einem
geeigneten Planer ausarbeiten zu lassen und im nächsten darauffolgenden Planungs-
und Umweltausschuss vorzustellen (Entwurfsplanung):
-
Planung des Barfußweges
-
Gestaltung der Ufermauer
-
Umsetzung des Schauwasserkraftwerks
(Schauräder)
3.
Zur zusätzlichen Aufwertung der
Maßnahmen an der Naab und im Stadtpark und als flankierende Maßnahmen
beschließt der Stadtrat
a)
die Entwicklung eines Nutzungs- und
Wegekonzeptes für den Stadtpark,
in
dem alle wichtigen "Betriebspunkte" und Anbindungen (Kiosk,
Naabterrasse, Spielplätze, Lehrpfade, Sportfeld, Weg über Tivoli zur
Innenstadt, Steg an der Schuierermühle zum Rathaus) neu und unabhängig bewertet
werden. Ein solches Konzept mit den Maßnahmen aus den Steckbriefen versetzt den
Stadtrat in die Lage, abschließend nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Die
Verwaltung wird mit der Beauftragung eines geeigneten Planers zur Erstellung
des Konzeptes bis zum 30.06.2022 und Vorlage im nächsten darauffolgenden Planungs-
und Umweltausschuss beauftragt.
b)
die Entwicklung eines Konzeptes für ein
einheitliches Erscheinungsbild der Einzelmaßnahmen für Bauwerke,
Hinweisschilder oder Einbauten.
Die
Verwaltung wird mit der Beauftragung eines geeigneten Planers zur Erstellung
des Konzeptes bis zum 30.06.2022 und Vorlage im nächsten darauffolgenden Planungs-
und Umweltausschuss beauftragt.
c)
begleitend und als Sofortmaßnahmen, mit
deren Planung und Umsetzung die Verwaltung beauftragt wird:
-
Konzeptionelle Planung und Umsetzung des
Stadtstrandes, nahe des bestehenden Kiosks, in Abstimmung mit dem
Kioskbetreiber,
-
Umplanung des bestehenden Spielplatzes
sowie Aufwertung und Ergänzung der Spielgeräte,
-
fortlaufende Aktualisierung der
betreffenden Internetseite
4.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a)
die
notwendigen Mittel im Haushalt 2022 einzuplanen.
b)
in
Frage kommende Fördermittel zu beantragen (zum Beispiel für den Lehrpfad)
Anwesend |
Ja |
Nein |
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