Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wird gemäß den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlage 3) beschlossen.

 

  1. Der Feststellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 93 „Hasenbuckel Ost“, Fronberg wird gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Antragstellung zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung der Oberpfalz beauftragt.

 

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

26

26

0