Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Haushaltsplanentwurf des Zweckverbandes „Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf“ für das Haushaltsjahr 2022.

 

Laut Haushaltssatzung 2022 wird der Haushaltsplanentwurf wie folgt festgesetzt:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen und Ausgaben mit je                                               1.998.900 EUR

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen und Ausgaben mit je                                                  266.500 EUR

 

Nach § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung hat die Stadt Schwandorf eine Betriebskostenumlage von 1.332.200 EUR zu leisten.

 

Die Stadt Schwandorf hat nach § 4 Abs. 2 der Haushaltssatzung keine Schuldendienstumlage zu entrichten.

 

Ferner hat die Stadt Schwandorf nach § 4 Abs. 3 der Haushaltssatzung keine Investitionsumlage zu leisten.

 

Des Weiteren wird der Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

25

25

0