Sitzung: 28.03.2022 Stadtrat
Beschluss:
Laut Haushaltssatzung 2022 wird der Haushaltsplanentwurf wie folgt festgesetzt:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben mit je 1.998.900 EUR
Vermögenshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben mit je 266.500 EUR
Nach § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung hat die Stadt Schwandorf eine Betriebskostenumlage von 1.332.200 EUR zu leisten.
Die Stadt Schwandorf hat nach § 4 Abs. 2 der Haushaltssatzung keine Schuldendienstumlage zu entrichten.
Ferner hat die Stadt Schwandorf nach § 4 Abs. 3 der Haushaltssatzung keine Investitionsumlage zu leisten.
Des Weiteren wird der Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 zur Kenntnis genommen.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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25 |
0 |