Sitzung: 18.12.2007 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die
Stadtratsperiode 2002 bis 2008 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser-
und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat
genehmigt
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2006,
b) die Zuführung des Jahresgewinns zur allgemeinen Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung
c) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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