Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2002 bis 2008 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf  § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat genehmigt

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses 2006,

b)    die Zuführung des Jahresgewinns zur allgemeinen Finanzrücklage

c)    und die Entlastung der Werkleitung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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