Beschluss:

 

1.            Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und   sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum                 vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ und beschließt die Abwägung der Stellungnahmen gemäß der als Anlage 1a und 1b               beigefügten Abwägungsvorschläge.

 

2.            Der Ausschuss billigt den vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ mit            Begründung vom 13.06.2022.

 

3.            Er beschließt den Bebauungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung diesen gem. § 10                Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

10

1