Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten). Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind bei der Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen.

Dem Stadtrat wird empfohlen, diesem Beschluss zuzustimmen, die Änderung des Bebauungsplans „Birken- und Erlfleckäcker, nördlicher Teil“ in der Form vom 12.12.2007 zu billigen und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0