Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von dem Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen- und untereinander entsprechend abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten).

Die Verwaltung wird angewiesen, gem. dem Antrag der Firma Dr. Eckert und den mit diesem Beschluss gebilligten Empfehlungen den Entwurf des Bebauungsplans zu ändern.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0