Beschluss:

 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2007 die Empfehlung für den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ausgesprochen.

 

Entsprechend § 2 Punkt 10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 02.06.2003 ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen zuständig.

 

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung zum 01. 01. 2008. Gleichzeitig tritt die bestehende BGS-WAS in der Fassung vom 04.11.2003 außer Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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