Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass der durch das Landratsamt Schwandorf mit Bescheid vom 27.11.2007, 2.1-027/2007.31.4, beanstandete Stadtratsbeschluss Nr. 3.3 vom 03. April 2006 mit dem Wortlaut „Ebenfalls werden die Fälle als abgeschlossen behandelt, bei denen in der Vergangenheit aufgrund eines nicht als Vorausleistung deklarierten Herstellungsbeitragsbescheides der Stadt Schwandorf die Zahlung eines Herstellungsbeitrages für Grundstücks- und Geschossflächen erfolgt ist“ nicht aufgehoben wird.

 

 

Anmerkung:

Mit Bescheid der Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf vom 20.12.2007, Az. 2.1-027/2007.31.6, wurde die Ergänzung der Übergangsregelung, Beschluss Nr. 3.3 vom 03.04.2006 im Wege der Ersatzvornahme aufgehoben. Das Original des Bescheides ist diesem Protokoll als Anlage beigeheftet.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

16

14