Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 12 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01. Dezember 2020 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 6 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die nachfolgenden Punkte zu genehmigen: 

 

a)                die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Wasserversorgung, wie in der Beschlussvorlage

b)             die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2021 zur allgemeinen

     Finanzrücklage der Wasserversorgung,

c)                und die Entlastung der Werkleitung.

 

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses und beschließt:  

 

d)                die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Wasserversorgung, wie in der Beschlussvorlage

e)                  die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2021 zur allgemeinen

     Finanzrücklage der Wasserversorgung,

f)                 und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0