Sitzung: 18.12.2007 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. In der Verwaltungsvorlage werden die
öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen.
Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind in der
Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen.
Der Stadtrat billigt die Änderung des Bebauungsplans
„Birken- und Erlfleckäcker, Nördlicher Teil“ in der Form vom 12.12.2007 und
beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan als Satzung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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