Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind in der Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen.

 

Der Stadtrat billigt die Änderung des Bebauungsplans „Birken- und Erlfleckäcker, Nördlicher Teil“ in der Form vom 12.12.2007 und beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan als Satzung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

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