Sitzung: 11.10.2022 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 12 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01. Dezember 2020 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 6 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:
a)
die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der
Fernwärmeversorgung, wie in der Beschlussvorlage,
b)
die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns
2021 zur allgemeinen Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung
c) und die Entlastung der Werkleitung.
Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses und beschließt:
d)
die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, wie
in der Beschlussvorlage beschrieben,
e)
die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns
2021 in die allgemeine Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung
f) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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