Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 12 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01. Dezember 2020 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 6 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu genehmigen: 

 

a)       die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Sparte Erzeugung und Einspeisung elektr. Energie, wie in der Beschlussvorlage,

 

b)    der festgestellte Aufwand in Höhe von 0,00 Euro wird von der Stadt übernommen und führt zu dem ausgeglichenen Jahresergebnis

 

c)       und die Entlastung der Werkleitung.

 

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses und beschließt:  

 

d)                die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, wie in der Beschlussvorlage beschrieben,

e)                der festgestellte Aufwand in Höhe von 0,00 Euro wird von der Stadt übernommen und führt zu dem ausgeglichenen Jahresergebnis

 

f)                 und die Entlastung der Werkleitung.

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0