Sitzung: 11.10.2022 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 12 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01. Dezember 2020 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgendes zu beschließen:
a)
die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, wie
in der Beschlussvorlage beschrieben,
b)
die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2021
in die allgemeine Finanzrücklage
c) und die Entlastung der Werkleitung.
Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses und beschließt:
d)
die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, wie
in der Beschlussvorlage beschrieben,
e)
die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns
2021 in die allgemeine Finanzrücklage
f) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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