Beschluss:

 

 

Entsprechend § 2 Punkt 12 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 01. Dezember 2020 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgendes zu beschließen:  

 

a)                die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, wie in der Beschlussvorlage beschrieben,

b)                die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2021 in die allgemeine Finanzrücklage

c)                und die Entlastung der Werkleitung.

 

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses und beschließt:  

 

d)                die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, wie in der Beschlussvorlage beschrieben,

e)                die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2021 in die allgemeine Finanzrücklage

f)                 und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0