Beschluss:

 

Der Werkausschuss ist nach § 5 Abs. 3 Punkt 3 der gültigen Eigenbetriebssatzung zuständig für die Festsetzung allgemeiner Versorgungs- bzw. Benutzungsbedingungen sowie allgemeiner Tarife, Gebühren und Beiträge, soweit sie sich der Stadtrat nicht selbst vorbehält.

 

Der Werkausschuss genehmigt eine Erhöhung der Anschlusskosten nach dem beiliegenden neuen Preisblatt zum 01. Januar 2023.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0