Sitzung: 11.10.2022 Werkausschuss
Beschluss:
Der
Werkausschuss ist nach § 5 Abs. 3 Punkt 3 der gültigen Eigenbetriebssatzung
zuständig für die
Festsetzung allgemeiner Versorgungs- bzw. Benutzungsbedingungen sowie
allgemeiner Tarife, Gebühren und
Beiträge, soweit sie sich der Stadtrat nicht selbst vorbehält.
Der Werkausschuss genehmigt eine Erhöhung der Anschlusskosten nach dem beiliegenden neuen Preisblatt zum 01. Januar 2023.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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11 |
11 |
0 |